Das steiermärkische Behindertengesetz (StBHG) regelt in „§5 – Heilbehandlung“ unter anderem Kostenzuschüsse bzw. Kostenübernahmen von Therapien. Unter diesen Punkt fällt auch die Musiktherapie. (Download von weiteren Informationen)
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.EinverstandenDatenschutzerklärung